Verstarb der Angehörige in einer Wohnung, muss sofort ein Arzt benachrichtigt werden, der offiziell den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt.
Verstirbt der Angehörige außerhalb der Wohnung, z. B. im Krankenhaus, wird ein Arztes durch diese Einrichtung angefordert.
Für die Bestattung wird ein Bestattungsunternehmen (siehe Bestatterdatenbank) benötigt, das Sie bei den Erledigungen unterstützt und sich auch um die Überführung des Verstorbenen kümmert. Sie können dann mit dem Bestatter alle notwendigen Punkte besprechen.
Benachrichtigen Sie andere Angehörige des Verstorbenen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Wenn der Verstorbene Verfügungen hinsichtlich seiner Bestattung verfasst hat, sollten diese berücksichtigt werden.
Wenn der Verstorbene alleine in seiner Wohnung gelebt haben, können folgende Tätigkeiten erforderlich werden:
Mit Hilfe des Totenscheins können Sie laufende Verträge mit Telefonanbietern, Internetprovidern, Radio- und Fernsehen, diversen Versicherungen, Verbänden und Vereinen beenden und Arbeitgeber, Berufsverbände, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Steuerberater informieren.
Nehmen Sie auch Kontakt zu Sparkassen und Banken auf, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.