Was vor der Bestattung zu beachten ist
Wahl des Bestattungsunternehmens
Um die Bestattung würdevoll zu gestalten, ist die Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erforderlich. Bei paxperpetua finden Sie unter „Bestatter“ ein großes Angebot qualifizierter Bestatter.
Abholung des Leichnams im Krankenhaus oder zuhause.
Der Leichnam darf zuhause bis zu 24 Stunden (in einigen Bundesländern bis zu 36 Stunden) verbleiben, bevor er in eine öffentliche Leichenhalle überführt werden muss. Die Angehörigen müssen die Bestattungsart bestimmen, sofern der Verstorbene dies nicht selbst vorgegeben hat. Eine Übersicht über die in Frage kommenden Bestattungsarten finden Sie bei paxperpetua unter „Bestattungsarten“.
Verfügungen
Für einige Bestattungsarten braucht es eine eigene Verfügung: Feuerbestattung bzw. Einäscherung oder Kremierung und Seebestattungsverfügung.
Einzelheiten dazu finden Sie unter paxperpetua, Bestattung, Feuerbestattung und sonstige Bestattungsformen.
Erledigung der Behördengänge und Festlegung von Terminen:
Absprache des Bestattungstermins mit der Friedhofsverwaltung in Zusammenarbeit mit den Angehörigen. Nicht jeder Wunschtermin kann von der Friedhofsverwaltung erfüllt werden. Absprache über die Nutzung der Trauer- oder Leichenhalle.
Weitere Tätigkeiten eines Bestatter können sein:
Sterbeurkunde
Für die Hinterbliebenen ist die Sterbeurkunde das wichtigste Dokument. Sie wird in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignete. Dies muss nicht immer gleichbedeutend mit dem Wohnort sein. Der Sterbeeintrag im Sterberegister eines Standesamtes ist die Basis für die Ausstellung einer Sterbeurkunde.
Die Urkunde enthält folgende Daten:
Kosten
Die erste Sterbeurkunde kostet 7 €, jede weitere 3,50 €. Dieses gilt bundesweit für alle Standesämter. Sterbeurkunden für Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung werden kostenfrei ausgestellt. Sie tragen einen Aufdruck, aus dem die Zweckbestimmung hervorgeht.
Mehrere Sterbeurkunden sind nötig, da Versicherungen oder auch Banken auf der Vorlage einer Sterbeurkunde im Original bestehen.
Wenn auf der Sterbeurkunde ein akademischer Grad genannt werden soll, so sind die entsprechenden Urkunden der Universität ebenfalls beim Standesamt vorzulegen. Bei Berufstätigkeit des Verstorbenen muss der Todesfall beim Arbeitgeber des Verstorbenen gemeldet werden.