Die Beisetzung eines Leichnams in einem Grab in der Erde bezeichnet man als Erdbestattung. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet.

Erdbestattungen können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden und müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod erfolgen. Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die im Wesentlichen folgendes regeln:

  • Für die Bestattung einer Leiche in der Erde ist die Verwendung eines Sarges Vorschrift (Ausnahmen möglich)
  • Auch die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat, ist vorgegeben.
  • Außerdem gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit. Der Grund für diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung des Leichnams, bevor eine Grabstelle wiederbelegt werden kann.

In der Regel wird eine unterirdische Bestattung in Grüften nicht gestattet, da die Verwesung zu lange dauert. Der Begriff Erdbestattung kann auch missverstanden werden. Auch eine Urne wird meistens in der Erde beigesetzt (Feuerbestattung).

Die Erdbestattung war in der christlich geprägten Gesellschaft Deutschlands stets die am meisten verbreitete Bestattungsform. Der Anteil sinkt jedoch schon länger zugunsten der Urnenbestattung. 2007 wurden in Deutschland noch etwas mehr als die Hälfte aller Bestattungen als "klassische" Erdbestattungen durchgeführt. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft die verschiedenen Formen der Urnenbestattung mehr als 50 Prozent aller Bestattungen ausmachen, wie es in den meisten Großstädten, im norddeutschen Raum und in Ostdeutschland schon der Fall ist.

Im deutschen Bestattungsrecht unterscheidet man bei Erdgräbern zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Der Begriff Reihengrab stammt daher, dass diese Grabstellen in der chronologischen Reihenfolge der Beisetzungen vergeben werden und ein Grab neben dem anderen in Reihenform belegt wird. Es entstehen die bekannten Gräberreihen, die die Optik vieler deutscher Friedhöfe prägen. Reihengräber werden in der Regel nur mit einem Verstorbenen belegt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei gewöhnlich nicht vorgesehen. Bei Wahlgräbern ist es möglich, sich auf dem Friedhof einen von verschiedenen angebotenen Plätzen auszusuchen. Wahlgräber können ein- oder mehrstellig, das heißt für eine oder auch mehrere Beisetzungen ausgelegt sein. Am meisten verbreitet ist hier das klassische Doppelgrab für Ehepartner. Werden mehrere Särge nicht neben-, sondern übereinander beigesetzt, spricht man von Tiefgräbern. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist üblicherweise möglich.

Kauf eines Grabes

Für eine Erdbestattung müssen auf dem ausgewählten Friedhof die Grabnutzungsrechte erworben werden. Man spricht aber häufig vom Grabkauf. Ohne einen "Grabkauf" kann bei einer Erdbestattung normalerweise kein Bestattungstermin festgesetzt werden. Der Begriff Grabkauf macht deutlich, dass dafür Gebühren fällig werden. Diese Gebühren können im Vorhinein von dem Verstorbenen selbst übernommen werden oder sie sind in der Regel von demjenigen zu bezahlen, der den Antrag auf die Friedhofsnutzung unterschreibt. Dies ist in der Regel einer der engsten Angehörige des Verstorbenen.

Häufig werden bei einem "Grabkauf" durch den Verstorbenen selbst Grabstätten erworben, in der später andere Verwandter beigesetzt werden sollen. Die gewählte Grabstelle muss dann größer sein. Die Grabnutzungsgebühren sind bei den Friedhöfen unterschiedlich.

Hilfestellung bei der Auswahl einer Grabstelle bieten die Mitarbeiter des Friedhofs. Dabei sollte man sich nicht nur auf den Grabaufteilungsplan beschränken, sondern man kann nach Verabredung mit den Friedhofsmitarbeitern auch die Grabstelle direkt besichtigen.

Ein Unterschied besteht zwischen Wahl- und Reihengräbern. Deshalb muss vor der Erdbestattung eine Auswahl zwischen Wahlgrab und Reihengrab erfolgen. Reihengräber sind in der Regel nur für eine Bestattung ausgelegt, weitere Familienangehörige können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in direkter Nähe beigesetzt werden. Wahlgräber können entsprechend der Verfügbarkeit für zwei oder mehr Personen eingerichtet werden. Die Regelungen bezüglich Reihen- und Wahlgräbern sind lokal sehr unterschiedlich, eine Auswahl sollte in Absprache mit der örtlichen Friedhofsverwaltung getroffen werden.

Die Kosten für eine Bestattung betragen im Bundesdurchschnitt etwa 5.000 Euro, hier sind Kosten für Grabstein und Grabpflege nicht eingerechnet.