Eine mögliche und auch in Deutschland erlaubte Form der Bestattung stellt die Beisetzung der Urne in einer überirdischen Urnenwand - dem so genannten Kolumbarium - dar. Das Wort Kolumbarium stammt aus dem Lateinischen (columbarium = Taubenschlag). Diese Bezeichnung resultiert aus der optischen Ähnlichkeit: in mehreren über- und häufig auch nebeneinander liegenden Fächern, bzw. Urnennischen werden die Urnen beigesetzt. Eine Platte mit einer Inschrift (meist Name und Geburts- und Todesdatum des Verstorbenen) schließt die Urnennische nach vorne ab. Es gibt aber auch Urnenwände mit transparentem Abschluss der Nischen, bei denen die beigesetzten Urnen sichtbar bleiben.

Eine spezielle Form der Kolumbarien sind Grabeskirchen. In nicht mehr genutzten Kirchen (Beispiel St. Josef in Aachen oder die Allerheiligenkirche in Erfurt) werden Bestattungsplätze in Urnenwänden eingerichtet.