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Genehmigung

In Deutschland muss für eine Feuerbestattung eine gesonderte Genehmigung vorliegen. Der Grund liegt darin, dass keine Zweifel an der Identität des Toten und an der Todesursache bestehen dürfen. Nach der Verbrennung ist eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Verbrennung (Kremierung) eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in der Regel innerhalb von zwei Tagen.

Willenserklärung

Eine formlose Willenserklärung genügt, wenn man für sich selbst eine Einäscherung wünscht. Diese kann beispielsweise so lauten: "Hiermit lege ich fest, dass nach meinem Ableben mein Leichnam eingeäschert wird.". Diese Willensbekundung muss natürlich mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.

Wenn keine persönliche Erklärung vorliegt, die Angehörigen aber wissen, dass der Verstorbene die Feuerbestattung gewünscht hat, dann müssen die Angehörigen beim Bestatter diese Willenserklärung stellvertretend für den Verstorbenen erklären. Die Bestatter benutzen in der Regel einen Vordruck mit folgenden Wortlaut: "Hiermit bestätige ich/wir, dass mein/unser [Verwandtschaftsgrad/Name des Verstorbenen] den Wunsch hatte, nach seinem Ableben eingeäschert zu werden."Ort, Datum und Unterschrift sind auch hier notwendig.

Ablauf der Verbrennung

Mitsamt dem Sarg wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt. Dabei werden Särge aus Holz verwendet, die nicht verschraubt sein dürfen. In modernen Verbrennungsöfen dürfen auch Särge, die aus anderen brennbaren, umweltneutralen Stoffen (oft Pappe) bestehen, verwendet werden. Eine eindeutige Zuordnung der Asche wird durch einen Schamottestein mit einer Nummer, der auf den Sarg oder zum Leichnam gelegt wird, gewährleistet. Die Öfen in einem Krematorium können nur einen Sarg verbrennen. Eine Feuerbestattung unter freiem Himmel ist nicht erlaubt.

Die Verbrennung (Kremierung) selber erfolgt in einem auf etwa 900°C vorgeheizten Muffelofen. Der Sarg wird automatisiert eingefahren, um einen übermäßigen Temperaturverlust zu vermeiden. Durch die von der wärmespeichernden Schamotteauskleidung des Ofens abgegebene Hitze entzündet sich der Sarg von selbst. Die Verbrennung des Sarges liefert die notwendige zusätzliche Energiemenge, um die Verbrennung am Laufen zu halten. Lediglich warme Luft muss zugeführt werden. Diese Phase dauert etwa 45 Minuten und endet mit dem Abblasen der Holzasche. Die Temperatur wird dann durch die Gasbrenner auf 1.200°C erhöht, um restliche Bestandteile zu veraschen. Es verbleiben so nur die Zähne, mineralische Knochenbestandteile und nichtbrennbare Implantate. Der gesamte Vorgang dauert insgesamt etwa 90 Minuten.

Nach der Einäscherung verbleiben ca. 5 Prozent des Körpergewichtes aus Knochenresten, Implantaten und Sargbestandteilen. Eisenteile werden magnetisch aussortiert, Implantate aus Gold und Titan werden vor dem anschließenden Mahlgang in einem Urnenabfüllgerät ausgesondert.

Die keramische Markierungstafel, die dem Sarg bei der Verbrennung beigelegt war, wird zusammen mit dem Mahlgut in eine Aschekapsel gefüllt, die dann verschlossen wird. Auf dem Kapseldeckel werden eingeprägt: Name des Krematoriums, Name des Verstorbenen, Geburts-, Todes- und Einäscherungsdatum sowie eine Identifizierungsnummer. Bereits vor der Kremierung müssen Herzschrittmacher und medizinische Hilfsmittel aus dem Körper entfernt werden. Um ein würdiges Aussehen zu erreichen, wird die einfache Aschekapsel in eine repräsentative oder dekorative Überurne eingesetzt.

Beisetzungsmöglichkeiten der Asche

In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zum Friedhofszwang. Als letzte Ruhestätte kann die Urne in der Erde oder einer Nische in einer Urnenwandbeigesetzt werden. Eine andere Möglichkeit ist eine Bestattung der Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich von Bäumen (Naturbestattung) in genehmigten Wäldern. Die Bestattung kann im Wurzelbereich alter Bäume oder bei gleichzeitiger Anpflanzung eines neuen Baumes erfolgen. In einigen deutschen Bundesländern ist auch die anonyme Beisetzung in Form des Verstreuens der Asche auf einem Aschenfeld eines Friedhofs möglich. Bei Kolumbarien handelt es sich um Urnenwände oder Stelen in speziellen Hallen, wo die Urnen mindestens für die gesetzliche Ruhefrist aufbewahrt werden.