Bestattungskosten

Die Bestattungskosten fall

en häufig komplett bei den Angehörigen an. Das früher übliche gesetzliche "Sterbegeld" gibt es nicht mehr. Die Bestatter sind in der Lage, bei einem unverbindlichen Gespräch über ihre Leistungen und Kosten zu informieren.
Die beiden häufigsten Bestattungsarten sind die Erd- und der Feuerbestattung.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung ist mit folgenden Kostenarten zu rechnen:

  • die Grabnutzungsgebühr (Neukauf oder Verlängerung) der Friedhofsverwaltung
  • die Kosten für die Bestattung (Öffnen und Schließen des Grabes, Sargtransport zum Grab, Beisetzung des Sarges)
  • die Nutzung der Trauerhalle (Raumnutzung, Aufbahrung, Grunddekoration, Orgel oder Musikanlage)
  • Errichtung eines provisorischen Grabkreuzes

Der Bestatter berechnet

  • die Kosten für den Sarg
  • die Innenausstattung des Sarges und die Totenbekleidung
  • die Versorgung des Verstorbenen
  • das Einbetten
  • die Überführungskosten
  • die Aufbahrung und Dekoration in der Trauerhalle.

Weitere Einzelkosten für die Bestatter sind Kosten, die durch spezielle Aufträge anfallen. Hierzu gehören:

  • Gebühren für Beurkundungen, zum Beispiel Sterbeurkunden
  • Gebühren für ärztliche Leistungen, zum Beispiel Ausstellen des Totenscheins
  • die Todesanzeige in der Regional- oder Tageszeitung
  • Trauerdrucksachen wie Kondolenzbriefe, Sterbebilder u.a.
  • Gebühren der Kirchengemeinde, wenn Dienste der Kirche in Anspruch genommen werden – - Honorar für einen Trauerredner
  • Kosten für eine musikalische Gestaltung in der Trauerhalle

Weitere Kosten sind:

  • der Blumenschmuck bei der Trauerfeier und Bestattung (Kranz, Blumengesteck Nachwurfstrauß, Grabdekoration)
  • die Grabneuanlage nach der Beisetzung
  • Kosten für die spätere Grabpflege
  • Abräumen eines evtl. vorhandenen Grabsteines vor der Bestattung
  • die Neuerrichtung eines Grabmals
  • die Einfassung des Grabes
  • die Beschriftung des Grabmals.

An dieser Stelle können keine exakten Zahlen und Kosten genannt werden, da auch die individuellen Wünsche der Angehörigen starken Einfluss auf die Gesamtsumme haben.

Mehrkosten bei der Feuerbestattung

Die Angehörigen müssen zunächst die gleichen Rechnungen der Behörden und Dienstleister bezahlen. Die Höhe aber kann unterschiedlich sein:
Die von der Friedhofsverwaltung berechnete Grabnutzungsgebühr wird dann niedriger ausfallen, wenn ein Urnengrab gekauft wird. Zusätzliche Kosten entstehen für die Verbrennung (Kremation) und die Bereitstellung der Urne, dafür sind die eigentlichen Bestattungskosten niedriger.
Die Bestatter bekommen Geld für den Sarg, der verbrannt wird und die Schmuckurne.
In diese Schmuckurne wird die eigentliche Urnenkapsel eingefügt und dann beigesetzt.
Für die Grabneuanlage muss der Gärtner bezahlt werden. Diese ist im Preis niedriger, wenn es sich um ein kleineres, echtes Urnengrab handelt. Die Kosten dafür entfallen ganz, wenn die Wenn die Urne in einer Urnenwand (Kolumbarium) oder anonym auf einem Urnenfeld beigesetzt wird, entfallen die Kosten für den Gärtner und den Steinmetz.
Feuerbestattungen sind also in der Regel preisgünstiger als Erdbestattungen.
Wer ganz sicher gehen will, welche Gesamtkosten entstehen können, kann sich auch von mehreren Bestattern Kostenvoranschläge geben lassen.