Besteuerung des Erbes

Die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht, das auch den Eröffnungstermin festlegt, informiert die Beteiligten über den testamentarischen Inhalt. Bei einem Testament kann es sich um ein eigenhändiges oder ein öffentliches Testament handeln. Einzelheiten finden Sie bei paxperpetua > Vorsorge > Rechtliche Vorsorge und Gesetzliche Regelungen.

Vererbtes Kapital muss versteuert werden, wobei je nach Situation der Gesetzgeber nahen Angehörigen Freibeträge zugesteht. Die Höhe der Steuern hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Zur ersten Kategorie zählen Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern und (Ur-)Großeltern. Die zweite Kategorie umfasst Geschwister sowie Nichten und Neffen, die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern sind, Stiefeltern, Schwiegereltern und den geschiedenen Ehegatten. Alle anderen fallen in die dritte Kategorie.
Neben dem Verwandtschaftsgrad der Beteiligten hängt die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch von der Höhe und dem Zeitpunkt des steuerpflichtigen Erwerbs ab.
Da die Ermittlung der zu zahlenden Steuern und der zu berücksichtigenden Freibeträge sehr kompliziert sein kann, empfiehlt sich die Beauftragung eines versierten Anwaltes.

Die Berechnung der Steuern werden durch folgende Merkmale beeinflusst:

  • Freibeträge in Abhängigkeit von der Steuerklasse I, II oder III für Ehegatten, für Kinder und Enkel, deren Eltern verstorben sind.
  • Versorgungsfreibeträge und Freibeträge für Hausrat, Kunstsammlungen und .
  • Neben der Orientierung an der Steuerklasse spielt auch der Umfang des Vermögens eine große Rolle.
  • Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können, vermindern die Höhe des Erbes. Insgesamt ist die Höhe das Erbe ausschlaggebend. Dazu gehören auch die Bewertung von Immobilen und anderem Vermögen, die teilweise sehr kompliziert sein kann.

Auch das Pflichtteilsrecht kann man nicht allgemeingültig festlegen. Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können beispielsweise einen Teil des Nachlasses verlangen, auch wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt dann die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Probleme treten vor allem dann auf, wenn der unmittelbare Erbe nicht in der Lage ist, ohne Verkäufe die Pflichtteile in bar auszuzahlen.

Der Erbschaftsteuer unterliegt auch ein geltend gemachter Pflichtteil. Stichtag ist dabei der Tag, an dem der Enterbte seinen Pflichtteil verlangt.