Feststellung der Todesart

Die Leichenschau ist der letzte Dienst eines Arztes für den Verstorbenen. Über die medizinische Feststellung des Todes und der Todesursache dient die Leichenschau auch rechtlichen Aspekten.

Die Todesursache ist nicht gleichbedeutend mit der Todesart. Die Todesursache klärt, woran ein Mensch verstorben ist, zum Beispiel an welcher Krankheit, erklärt die Todesart, wie der Tod eingetreten ist. Im Rahmen der Leichenschau nach Todeseintritt werden beide Aspekte berücksichtigt. Der Totenschein wird auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt. Erst nach Ausstellen des Totenscheins und Klärung der Todesart können die nächsten Schritte bis hin zur Bestattung unternommen werden.
Die Klärung der Todesart entscheidet, wie mit dem Leichnam weiter verfahren wird.

Unterschieden werden

  • Todesart – natürlich
  • Todesart – nicht natürlich
  • Todesart – ungeklärt

Bei einem natürlichen Tod können die Angehörigen die Bestattung sofort organisieren.

Hat der Arzt im Hinblick auf die Todesart Zweifel oder erkennt er, dass es sich um Selbstmord oder ein Gewaltverbrechen handelt, dann muss er auf dem Totenschein „ungeklärt“ oder „nicht natürlich“ ankreuzen. Es folgt dann automatisch eine staatsanwaltliche Ermittlung, die verbunden ist mit einer Leichenöffnung durch Rechtsmediziner, um die genaue Todesursache zu ermitteln.
Aus Sicht des Arztes, der die Leichenschau durchführt, ist insbesondere bei unerwarteten Todesfällen oft nicht klar erkennbar, welche Todesart und welche Todesursache vorlag. Eine Obduktion kann in vielen Fällen die Todesart und -ursache zweifelsfrei klären. Kosten für diese weitergehende Klärung entstehen für die Angehörigen nicht.