Danksagung

Nach der Beisetzung sind geeignete Danksagungen für die Anteilnahme auszusprechen. Dies kann geschehen durch

  • Anzeige in einer regionalen oder überregionalen Zeitung oder durch
  • Beantwortung von persönlichen Kondolenzbriefen.

Hierfür bieten Bestattungsunternehmen Vorlagen, Texte und Textbausteine mit unterschiedlichen Danksagungen für Blumen- und Kranzspenden, Kondolenzbriefe oder persönlichen Anteilnahme. Auch das Internet bietet eine Fülle an Vorschlägen. Wichtig ist, dass der Text möglichst weitgehend persönlich formuliert ist und den eigenen Gedanken und Empfindungen entspricht. Auch eigene E-Mail-Verteiler können genutzt werden. Der Danksagungsbrief kann als Anlage angehängt werden und der bisherigen Gestaltung entsprechen.

Abmeldungen

Die Angehörigen müssen nach der Bestattung folgende Meldungen durchführen: Gesetzlich vorgeschrieben sind die Abmeldungen bei

  • Rentenversicherung,
  • Krankenkasse,
  • Sozialamt
  • Versorgungsamt
  • auch beim ehemaligen Arbeitgeber, falls Betriebsrenten gezahlt werden.

Bei der Rentenversicherung sollte ein Antrag auf Rentenfortzahlung gestellt werden. Dafür wird eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt.

Kündigungen

In Abhängigkeit von den bisherigen Zahlungen aller Art des Verstorbenen müssen diese gekündigt werden. Dabei kann es gehen um

  • Einzugsermächtigungen und Daueraufträge
  • Miete
  • Fernseh- und Rundfunkgebühren
  • Bankkonten
  • Telefon, Mobiltelefon und Internet
  • Versicherungen
  • Abonnements von Büchern, Zeitungen, allgemeinen Zeitschriften und Fachzeitschriften
  • Vereins- und sonstige Mitgliedsbeiträge

Das Testament, sofern vorhanden, muss nach Auffinden an das Nachlassgericht übergeben werden und eine ausreichende Anzahl von Erbscheinen beantragt werden.

Weitere Erledigungen:

  • Wohnung des Verstorbenen räumen
  • Auto bei Finanzamt und Versicherung abmelden, ggf. verkaufen
  • Geschäftspartner informieren
  • Meldung beim Finanzamt und die Erstellung einer Steuererklärung
  • Nachsendeantrag bei der Post

Grabpflege

Viele Angehörige pflegen die Grabstätte selbst.
Man kann aber auch einen Gärtner mit einer Dauergrabpflege beauftragen, wobei Kosten entstehen. Die Höhe der Kosten richten sich nach der Art des Grabes, der gewünschten Bepflanzung und der Vertragslänge.

Für den Grabstein bei Erdbestattungen muss der Steinmetz wegen Form und Gewicht des Steines Auskunft geben, nach welcher Zeit nach der Bestattung der Stein aufgestellt werden kann. Zur Grabgestaltung gehören auch Grabeinfassungen.

Steuer

Die Bestattungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass gezahlt werden können und nicht durch Sterbegeldversicherung oder Kapitallebensversicherung gedeckt sind.

Finanzämter halten Aufwendungen bis zu einer Höhe von 7500 € einschließlich Grabstein für angemessen. Nicht abzugsfähig sind mittelbare Bestattungskosten wie z.B. Reisekosten, Bewirtung von Trauergästen, Trauerkleidung