Wenn ein Reisender im Ausland stirbt, müssen Mitreisende, der Reiseveranstalter oder die Polizei die Angehörigen in Deutschland verständigen. Diese müssen dann die Überführung des Verstorbenen organisieren. Erste Anlaufstationen für die Hinterbliebenen sind im Ausland das jeweilige Deutsche Konsulat und die Polizei. In Deutschland ist das Standesamt 1 in Berlin für Todesfälle außerhalb der Bundesrepublik zuständig.
Als erstes muss festgelegt werden, ob die Beerdigung in Deutschland oder im Ausland erfolgen. Bei einer Überführung des Toten nach Deutschland muss dies von den Angehörigen organisiert werden. Das jeweilige Deutsche Konsulat hilft bei der Auswahl eines Bestattungsunternehmens, bestätigt ausländische Sterbeurkunden und übersetzt wichtige Unterlagen.
Die Kosten für eine Überführung sind hängen davon ab, ob eine Auslandsreiseversicherung die Teile der Kosten einer Überführung trägt, wie weit das Reiseland von Deutschland entfernt ist, ob ein Sarg oder nur die Totenasche überführt werden soll. Eine generelle Pflicht zur Anzeige eines im Ausland eingetretenen Todesfalles beim Standesamt I in Berlin besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Sterbeurkunde mit Beglaubigung und Übersetzung ist gültig.