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Wohnungsauflösung

Wenn keine Angehörigen die bisher genutzte Wohnung übernehmen wollen oder können, dann steht eine Haushaltsauflösung an. Eine Wohnungsauflösung dürfen grundsätzlich Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen vornehmen. Wird ein Auftrag an eine Firma vergeben, gilt der Erbschein als Legitimation.
Wenn die Haushaltsauflösung den Angehörigen schwer fällt oder keine Zeit vorhanden ist, können professionelle Helfer eingeschaltet werden.
Als ersten Ansprechpartner kann man seinen Bestatter ansprechen. Bestatter nehmen den Angehörigen nicht nur viele Formalitäten ab, auf Wunsch lösen sie auch den Haushalt auf.
Die Bestatter arbeiten hierbei mit Spezialfirmen zusammen oder vermitteln zumindest deren Adressen. Diese spezialfirmen bewerten auch den Hausrat, bevor er bei Auktionen verkauft wird.

Spezialfirmen für Wohnungsauflösungen

Angehörige sollten sich von der Spezialfirma einen Kostenvoranschlag geben lassen und gegebenenfalls einen Pauschalbetrag vereinbaren. Außerdem sollte die Firma auch mögliche Transportschäden übernehmen. Ein mit der Firma vereinbarter Zeitplan berücksichtigt z. B. Kündigungsfristen für den Mietvertrag, Renovierungsarbeiten und kommunale Abholtermine für Sperrmüll.
Bevor man einen Auftrag vergibt, sollte man möglichst selbst sich einen Überblick Wertgegenstände oder persönliche Erinnerungsstücke verschaffen.

Selbst entrümpeln

Fast überall gibt es von Wohlfahrtsverbänden betriebene Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser, in denen bedürftige Menschen gebrauchte Waren günstig einkaufen können. Gebrauchtwarenhäuser nehmen alles an, was gut erhalten ist, von Textilien, Haushaltsgegenständen über Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke bis hin zu Möbeln.
Wenn Einrichtungen und Wertgegenstände verkauft werden sollen, kann man die Verkaufsportale des Internet nutzen, eine Annonce im Anzeigenteil einer Zeitung aufgeben oder auf Flohmärkten auftreten.

Versteigerungen

Gehören Sammlungen oder besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände zum Erbe, kommt auch eine Versteigerung (Auktion) in Frage. Ein Auktionator kann vor Beginn einer Versteigerung ungefähr abschätzen, welche Gegenstände in Frage kommen. Auktionen können auch in der Wohnung durchgeführt werden.

Entsorgung von Sperrmüll, Hausmüll, Wertstoffe

Wertstoffe wie Schrott oder Holz sowie Elektronik nehmen die Wertstoffhöfe der Kommunen meist kostenfrei an. Größere Mengen müssen von privaten Entsorgungsbetrieben abgeholt werden. Diese stellen bei Bedarf einen Container vor den Ausgang der Wohnung oder des Hauses. Gemeinnützige Einrichtungen von Caritas oder Diakonie übernehmen ebenfalls Haushaltsauflösungen gegen Gebühr.
Kommunale Entsorgungsbetriebe bieten ebenfalls einen kostenpflichtigen Abholservice an. Kleinteiliger Hausmüll kann über die Restmülltonne entsorgt werden.
In Secondhand-Läden können gebrauchte Gegenstände an private Händler gegen Barzahlung verkauft werden. Auf bestimmte Warengruppen spezialisierte Secondhand-Geschäfte kaufen höherwertige und gut erhaltende Gegenstände an. Weitere Auskünfte erteilen Abfallberater von Gemeinden und Städten.
Übersichten über Secondhand-Läden finden sie auch im Internet.