Mit den Kosten für eine Bestattung sollte man sich selbst rechtzeitig befassen. Im Todesfall sind die Angehörigen sicherlich dankbar, wenn die Kostenfrage bereits vor dem Todesfall geregelt wurde.
Angebote der Bestatter
Bei einem Bestatter seiner Wahl sollte man rechtzeitig in einem Gespräch klären, welche Vorsorgemöglichkeiten es gibt und welche Kosten zu erwarten sind. Die wesentlichen Kosten entstehen durch
- die Grabnutzungsgebühren, die von der zuständigen Gemeinde erhoben werden,
- die Leistungen des Bestatters
- Todesanzeigen und Trauerdrucke
- Grabstein und Grabpflege
- ggf. auch der
Viele Bestatter bieten einen Kostenvoranschlag für einen Vorsorgevertrag an. Damit erfährt man ziemlich genau, welche Kosten bei der Umsetzung der eigenen Wünsche zum jetzigen Zeitpunkt entstehen.
Die Bestatter bieten auch den Ankauf von bestimmten Bestattungspaketen im Voraus an. Wer sich für ein bestimmtes Bestattungspaket entscheidet, sollte bei dem Vertragsabschluss klären, wie das Bestattungsinstitut das einbezahlte Geld anlegt und welche Regelungen bei beispielsweise einer Insolvenz die Kosten für das Bestattungspaket absichern.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung, die man bei sehr vielen Versicherungen abschließen kann, gewährleistet nur, dass die Kosten einer Bestattung abgedeckt sind und die Hinterbliebenen sie zumindest nicht in voller Höhe übernehmen müssen.
Wie bei allen anderen Versicherungen auch lohnt sich ein Preisvergleich. Bevor man Angebote einholt, muss die Höhe der Versicherungssumme geklärt sein. Für die Abschätzung aller Kosten gelten die gleichen Kostenbestandteile wie oben bei den Bestattungspaketen. Auf jeden Fall ist in der Summe mit einem höheren vierstelligen Eurobetrag zu rechnen. Bei einer solchen Versicherung müssen folgende Fragen geklärt werden:
- maximales Eintrittsalter
- ist eine Gesundheitsprüfung notwendig
- ist eine Wartezeit vorgeschrieben
Einige Versicherungen bieten auch noch zusätzliche Leistungen an, z. B. Unfallschutz. Heute bietet das Internet gute Hilfestellung, wenn man derartige Vergleiche anstellen will. Während also der Vorsorgevertrag die tatsächlichen Bestattungskosten plant, bietet eine Versicherung eine festgelegte finanzielle Leistung an.
Eigene Vorsorge
Wer weder über einen Bestatter oder noch über eine Sterbegeldversicherung seine Beerdigung regeln möchte, kann mit einer persönlich unterzeichneten Bestattungsverfügung tun. Durch einen darin benannten Geldbetrag und dem Hinweis auf ein entsprechend gekennzeichnetes Konto ist ebenfalls für den Todesfall vorgesorgt. Die engsten Angehörigen sollten natürlich von dieser Bestattungsverfügung Kenntnis haben.