Medizinische Vorsorge

Nicht jedes Sterben ist einfach, schmerzfrei und von uns umsorgenden Menschen begleitet, obwohl wir alle uns dies wahrscheinlich wünschen.
Wenn durch Therapien keine Heilung mehr möglich ist, bieten verschiedene Einrichtungen ihren Dienst an, damit das Sterben ein erlebter Teil des Lebens sein kann.

Palliativmedizin – Erhaltung der Lebenszufriedenheit

Der schwerstkranke Mensch soll sich bei palliativmedizinischer Versorgung geschützt und geborgen fühlen. Da eine möglichst hohe Lebenszufriedenheit des Patienten erhalten werden soll, stellt die Palliativmedizin die Linderung von Schmerzen und anderen Beschwerden in den Vordergrund.
Sie integriert auch die psychischen Bedürfnisse und bietet Unterstützung an, damit das Leben der Patienten bis zum Tod so aktiv wie möglich sein kann.
An vielen Krankenhäusern in Deutschland gibt es Palliativabteilungen.

Hospize

Durch moderne Hospize soll verhindert werden, dass Sterben, Tod und Trauer immer mehr aus dem Alltag zu verdrängt und tabuisiert wird.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz ( BAG Hospiz) hält in ihrer Datenbank mehr als 1400 Hospizadressen bereit. An erster Stelle stehen die ambulanten Hospizhilfen. Dabei werden Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu Hause, also im vertrauten Umfeld betreut. Betreuung gibt es auch in in speziellen Zimmern oder Abteilungen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Auch bei einem Aufenthalt in stationären Hospizen werden die Kosten durch Leistungen der Krankenkasse, der Pflegeversicherung und durch einen Eigenanteil gedeckt.
Nach einem langen und erfüllten Leben zuhause oder in einem angenehmen Betreuungsumfeld zu sterben, ist die gewünschte Vorstellung vieler Menschen.
Aber es kann auch anders sein. Die immer weiter fortschreitenden Möglichkeiten der medizinischen Techniken führen dazu, dass manchmal nahezu unbeschränkt ein Leben aufrecht erhalten werden kann, obwohl die Patienten zum Beispiel im Komazustand davon fast nichts mehr merken, geschweigen denn Einfluss nehmen können.
Als Sterbevorsorge kann eine „Patientenverfügung“ ein wichtiger Schritt sein, um die Frage, wie bestimme ich bei Entscheidungsunfähigkeit, was medizinisch unternommen werden soll, zu beantworten. Hier kann ein Ratgeber des Justizministeriums helfen: „Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.
Deshalb finden Sie in dieser Broschüre kein fertiges Formular. Sie finden Empfehlungen mit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung.“ (Zitat BMJ-Broschüre, erhältlich auch über das Internet) .

Schwerpunkte einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, die den behandelnden Ärzten als klare Leitlinie dient. Als Volljähriger kann man festlegen, ob man in noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.
Die Aussagen sollten möglichst konkret sein und ggf. zusammen mit dem Hausarzt erarbeitet werden.
Der Aufbewahrungsort der Patientenverfügung sollte bei den eigenen Papieren vermerkt sein und bei Angehörigen oder dem Hausarzt hinterlegt sein.

Patienten-Anwaltschaft

Sinnvoll als Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Patienten-Anwaltschaft. Bei dieser Vollmacht wird ein Vertrauter benannt, der den Willen des Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten vertritt. Meist geht es darum, im Fall von schwerer Demenz, mehrfachem Organversagen, Koma, künstlicher Ernährung oder schweren Hirnschädigungen das Ende von Behandlungen klar vorzugeben.
Seit Mitte 2009 gibt es auch eine gesetzliche Grundlage für das Patientenverfügungsgesetz. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und kann deshalb in einer Patientenverfügung nicht verlangt werden.

Organspende

Wenn man bereit ist, Organe zu spenden, muss man einen Organspendeausweis ausfüllen. Wer anderen im Falle seines Todes eigene Organe spenden will, muss zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen. Dabei kann man auch im Detail festlegen, welche Organe oder Gewebe man spenden will. Der Spenderausweis kann formlos sein, Vordrucke gibt es kostenlos bei Ärzten und Apotheken oder per Internet. Organe dürfen aber im Todesfall erst entnommen werden, wenn zwei Ärzte voneinander unabhängig den Hirntod festgestellt haben.