Persönliche Vorsorge

Menschen können zu ihren Lebzeiten Vorsorge für die eigene Bestattung treffen. Dies geschieht in schriftlicher Form als Bestattungsverfügung, die juristisch eine Willenserklärung darstellt.
Hierbei wird der Wille eines Menschen beschrieben und es geht darum, was nach dem Tode seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser erstellt und kann zu Lebzeiten immer wieder geändert.

Um keinen Zweifel über die Echtheit des Dokuments aufkommen zu lassen, sollte die Bestattungsverfügung am besten handschriftlich verfasst werden. Bei einer gedruckten Verfügung sollte sie von einem Notar oder vom Hausarzt bestätigt werden. Die unterschriebene Bestätigung sollte einen Hinweis darauf geben, dass der in der Verfügung fest gehaltene Wille frei und ohne Zwang geäußert wurde. Sie sollte an einem nach dem Tode sicher auffindbaren Ort hinterlegt werden. Ihr Inhalt ist für die Hinterbliebenen bindend.

Wahl der Bestattungsart

Bei einer Bestattungsverfügung ist eine wichtige Frage die der Bestattungsart. Ob eine Erdbestattung im Sarg, eine Urnenbestattung oder eine andere Bestattungsart gewählt werden soll, sollte das seinen Angehörigen am besten schriftlich mitteilen. Gedanken kann man sich auch machen über

  • den Text der Todesanzeige
  • das Sterbebild
  • Gedanken, Sätze oder Zitate
  • eine bestimmte Musik oder ein Lieblingslied, das bei der Trauerfeier gespielt werden soll
  • ein Kirchenlied
  • einen Nachruf durch engere Verwandte oder Freunde
  • Geldspenden anlässlich der Bestattung für eine soziale, medizinische oder karitative Einrichtung

Diese Vorsorgeliste sollte man seinen nächsten Angehörigen mitteilen und darauf hinweisen, wo sie aufbewahrt wird. Sie sollte aber nicht Teil eines notariellen Testaments sein, da dieses erst nach der Beisetzung geöffnet wird.

Vorsorgevertrag beim Bestatter

Bestatter bieten einen so genannten Vorsorgevertrag an, der alle Wünsche für eine Bestattung detailliert festgelegt und auch einen entsprechenden Kostenvoranschlag enthalten kann.